Unser Angebot im Bereich LEBENSMITTEL
- Gutachten nach §73 LMSVG
- Akkreditierte Lebensmittelanalytik
- Verkehrsfähigkeitsuntersuchungen
- Prüfung von Kennzeichnung & Aufmachung
- Unterstützung bei Etikettenerstellung
- Mindesthaltbarkeitsuntersuchungen (Stresslagertests)
- Prüfung von Lebensmittelsicherheit und Prozesshygiene Kriterien
Anfragen im Bereich Lebensmittel richten Sie bitte am Besten an Frau Hinterberger, MSc.
Verkehrsfähigkeitsuntersuchungen
Die Verkehrsfähigkeit eines Lebensmittels ist indirekt im § 5 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) geregelt.
Dabei stehen der Schutz der Gesundheit sowie der Schutz vor Irreführung und Täuschung im Vordergrund. Sie wird im Wesentlichen durch die Aufmachung/Kennzeichnung sowie die sensorischen, mikrobiologischen und chemisch/physikalischen Eigenschaften bestimmt.
Die Einhaltung dieser Grundsätze wird von uns unter Berücksichtigung produktspezifischer Regelungen (nach den aktuell gültigen Rechtsvorschriften) am jeweiligen Lebensmittel (bei Bedarf auch an seinen Zutaten) und an seiner Aufmachung überprüft.
Zur Bewertung der Qualität im Sinne der Verbrauchererwartung erforderliche sensorische, mikrobiologische und chemisch-physikalische Untersuchungen in unserer akkreditierten Prüfstelle sowie die Prüfung auf rechtskonforme Kennzeichnung bilden hierbei die Grundlage für eine autorisierte Begutachtung gemäß § 73 LMSVG.